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Bestell- und Service-Hotline
Telefonisch unter: +49(0)711 78 78 17-0 oder Mail an info@albertkuhn.de

SERVICE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Unsere Produkte sind ausschließlich für den professionellen Einsatz bestimmt und entsprechen grundsätzlich nicht den Anforderungen, die gegenüber privaten Endverbrauchern zu beachten sind.

2. Vertragsabschluss
Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonische oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.

3. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.

4. Preise, Preislisten
Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung (EXW lt. Incoterms 2010). Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

Für jede Lieferung werden Versandkosten und eine Verpackungspauschale berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur bei frachtfreiem Versand an uns. Bei Sonderabwicklungen (z.B. sperrigen Gütern, Expressaufträgen, Stückgut) ist Albert Kuhn berechtigt, höhere Servicepauschalen in Rechnung zu stellen.
Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen. Der Mindestauftragswert beträgt € 50,00. Bei geringerem Auftragswert behalten wir uns eine Aufwandspauschale von € 15,00 vor. Bei überproportionalen Kostensteigerungen im Lohn- und Materialkostenbereich behalten wir uns jederzeit Preisanpassungen auch außerhalb der Gültigkeit der Preisliste vor.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto, oder innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug, es sei denn, dass ein abweichendes Zahlungsziel oder abweichender Skontoabzug vorher schriftlich vereinbart worden ist. Ist die Albert Kuhn GmbH & Co. KG aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats des Bestellers berechtigt, Forderungen gegen den Besteller mittels Lastschrift einzuziehen, erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass ihm die Albert Kuhn GmbH & Co. KG spätestens drei (3) Kalendertage vor dem Tag des beabsichtigten Einzugs einer SEPA-Lastschrift (Ausführungsdatum) eine Vorabinformation (Pre-Notification) hierüber zuleitet.

Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Lieferung
Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt. Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftragte Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen. Im Falle einer Warenrücknahme aus Kulanz sind wir berechtigt, eine Wiedereinlagerungsgebühr in angemessener Höhe des zurückgenommenen Warenwertes zu berechnen. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Rücksenders. Sonderanfertigungen, bearbeitete Artikel sowie nicht gängige Teile werden nicht zurückgenommen.

7. Lieferfrist
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.

Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel zeigen Sie uns bitte innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung an. Kleinteile werden bei Versand durch uns nur stichprobehaft geprüft, der Kunde ist verpflichtet die Ware genau auf Mängel zu prüfen. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bieten wir Nacherfüllung oder Minderung an oder behalten uns vor, vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

10. Gewährleistung
Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungsrechte ein.

11. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
Für Schäden, die infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - , die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen – oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Besteller unsere für den professionellen Einsatz bestimmten Produkte privaten Endverbrauchern zugänglich macht.

12. Geheimhaltung
An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

13. Datenschutz
Um einen ordnungsgemäßen kaufmännischen Ablauf zu gewährleisten, müssen wir auftragsbezogene Daten unserer Kunden speichern und verarbeiten. Unsere Mitarbeiter sind auf den §5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.

14. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller ist Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Es gilt deutsches Recht, im Ausnahmefall darüber hinaus UN-Kaufrecht.

Februar 2017
Albert Kuhn GmbH & Co. KG